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Fine Arts Werbe- und Pressegesellschaft mbH

Geschäftsführer: Andreas Gröschl
Potsdamer Straße 57
14513 Teltow

Tel.: (0 33 28) 31 64 59
Fax: (0 33 28) 31 64 74
info@fine-arts.de

Bankkonto:
Commerzbank AG
BLZ: 160 400 00
Kont-Nr.: 5 721 279

Eingetragen beim Amtsgericht Potsdam
HRB 7405

Steuernummer: 046/108/05200

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Gegenstand

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Mietvertrag über die Durchführung von Werbung über Werbemittel (CLP-Plakate, A1-Plakate, Schilder) an Wartehallen, Sammelwerbeaufstellern und Werbetürmen Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn dies von dem Werbeunternehmen ausdrücklich bestätigt wurde.

2. Art der Werbung

Verglaste Wartehallen, Sammelwerbeaufsteller und Werbetürmen haben Ihre Standorte im öffentlichen Verkehrsraum.

3. Werbemittel-Haftung:

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten bzw. gelieferten Plakate, Schilder und Unterlagen, wie z. B. Kopiervorlagen, Firmenlogos, Bildmaterial etc., sind frei von Rechten Dritter. Der Auftraggeber haftet für eventuelle Forderungen aus Rechten Dritter und stellt das Werbeunternehmen von eigenen Schadenersatzansprüchen und solcher von Dritten frei.

4. Fertigung der Werbemittel / Nutzungsrechte / Urheberrechte

Die vom Werbeunternehmen in Erfüllung des jeweiligen Mietvertrages dem Auftraggeber entwickelten bzw. übergebenen Produkte, wie z. B. Plakate, Logos, Entwürfe etc., werden sowohl durch das Urheberrecht geschützt als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum. Diese Produkte werden nicht verkauft, sondern nur die eingeschränkten Nutzungsrechte überlassen. Der Auftraggeber erhält das Produkt ausschließlich zur Nutzung auf Werbeflächen des Werbeunternehmens. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder aber Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Werbeunternehmen Das Eigentum und das Urheberrecht an den vom Werbeunternehmen gefertigten Werbemitteln einschließlich digitaler Daten, sowie Bildern, Photographien Texten etc., die im Produkt enthalten sind, liegen beim Werbeunternehmen. Bei weiterer Nutzung durch den Auftraggeber erhebt das Werbeunternehmen eine Nutzungsgebühr

5. Werbemittelformate

Die Formate der Werbemittel sind in den jeweiligen Mietverträgen aufgeführt.


6. Auftragsannahme

1. Der erteilte Auftrag ist nicht widerrufbar.

2. Das Werbeunternehmen erklärte sich unverzüglich über Annahme oder Ablehnung der Aufträge bereit.

3. Das Werbeunternehmen ist berechtigt, Aufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Werbeunternehmens nicht auszuführen, wenn das Anbringen der Werbemittel für das Unternehmen unzumutbar ist und wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt. Sofern das Werbeunternehmen verpflichtet ist, wegen der Aufmachung oder des Inhalts der Werbemittel diese zu entfernen oder (teilweise) zu neutralisieren, so bleibt der Auftraggeber gleichwohl zur vollen Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. In diesem Falle hat der Auftraggeber das Werbeunternehmen von allen Kosten freizustellen, die sich durch oder aufgrund einer solchen Maßnahme ergeben.

4. Aufträge von Werbeagenturen und Werbungsmittlern werden nur durch namentlich bezeichnete Werbekunden angenommen, wenn ihnen nachweislich ein entsprechender Auftrag erteilt ist.


7. Platzvorschriften

Platzvorschriften, falls vereinbart, werden im jeweiligen Mietvertrag festgelegt.


8. Sonderleistungen

Sonderleistungen sind individuell zu vereinbaren; sie werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.


9. Laufzeit

Die Anbringung der Werbemittel erfolgt laut Mietvertrag. Die dort genannten Termine sind Grundtermine. Die Anbringung kann aus technischen Gründen einen Tag früher oder später beginnen bzw. enden. Wenn der Auftraggeber die Veränderung oder Unterbrechung eines Aushangs wünscht, wird die Fortsetzung eines Aushangs zu einem späteren Zeitpunkt als neuer Auftrag behandelt.


10. Konkurrenzklausel

Das Werbeunternehmen gewährt nicht den Ausschluss von Wettbewerbern des Auftraggebers am gleichen Standort.


11. Zahlung

1. Wenn nicht Vorauszahlung vereinbart ist, sind die Rechnungsbeträge spätestens am 8. Tag nach Beginn der vereinbarten Aushangzeit fällig.

2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz sowie die etwaigen Einzugskosten berechnet.

3. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist das Werbeunternehmen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Auftrages die Durchführung weiterer Aufträge ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen das Werbeunternehmen erwachsen.

4. Kann das Werbeunternehmen die Anbringung der Werbemittel nicht oder nicht fristgerecht durchführen, weil die Werbemittel nicht oder verspätet geliefert worden sind, oder unterlässt das Werbeunternehmen die Durchführung, weil der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten hat, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Ersparte Aufwendungen hat sich das Werbeunternehmen anrechnen zu lassen.


12. Materialanlieferung

1. Der Auftraggeber hat, sofern diese nicht vom Werbeunternehmen erstellt werden, die notwendige Anzahl von Werbemitteln einschließlich Ersatzmenge bei Plakaten kostenfrei und rechtzeitig, spätestens aber 7 Tage vor deren Beginn, zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung an das Werbeunternehmen zu liefern. Sofern Werbemittel nicht fristgerecht geliefert werden, übernimmt das Werbeunternehmen keine Haftung für eine fristgerechte Anbringung dieser Werbemittel.

2. Die Rücksendung nicht verbrauchter Plakate erfolgt nur, wenn dies vor Aushangbeginn ausdrücklich verlangt wird. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber. Während dieser Frist nicht zurückgeforderte Plakate gehen entschädigungslos in das Eigentum des Werbeunternehmens über.


13. Gewährleistung

1. Das Werbeunternehmen gewährleistet die vertragsgemäße Durchführung der Werbung, insbesondere ordnungsgemäßes Anbringen, Beaufsichtigen, Pflegen, Ausbessern und Erneuern beschädigter Werbeplakate während der vereinbarten Aushangzeit im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes.

2. Das Werbeunternehmen bestätigt auf Wunsch die ordnungsgemäße Durchführung eine Anbringung.

3. Bei Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt oder mutwilliger Beschädigung der Werbemittel ist das Werbeunternehmen nicht zum Schadenersatz verpflichtet.


14. Ersatzansprüche

1. Ersatzansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Werbung sollen während der vereinbarten Laufzeit geltend gemacht werden. Später ist ein Nachweis durch geeignete Beweismittel erforderlich.

2. Die Nichtausführung, Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung sowie eine Stellenreduzierung von Werbemitteln infolge behördlicher Auflage, unaufschiebbarer Terminaushänge oder aus anderen Gründen, die das Werbeunternehmen nicht zu vertreten hat, bleiben vorbehalten. In diesen Fällen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren.

3. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Werbeunternehmens, seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen ist - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Bei Leistungsstörung aufgrund höherer Gewalt oder mutwilliger Beschädigung der Werbemittel ist das Werbeunternehmen nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

4. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Kaufleuten dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des für die Erfüllung des Auftrages zu zahlenden Entgelts beschränkt.


15. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand in Potsdam.